“Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen” (Ex. 22, 17)

Im Herzogtum Luxemburg entbrennt in der frühen Neuzeit eine erbarmungslose Jagd auf Hexen. Mindestens 2 000 Männer und Frauen fallen ihr zum Opfer.

Von Maximilian Richard
Published in wort.lu

Maria Keuffers Nachbarn fürchten sich vor ihr. Seit Jahren gehen Gerüchte um: Maria hätte magische Kräfte und sei einen Pakt mit dem Teufel eingegangen. Den Schöffen Heinrich Theis soll sie mit einem Eierkuchen verhext haben, Margareta Heintz durch eine Berührung der Brustwarze die Stimme geraubt haben. Das „gemeyne Geschrei“ wird Maria am Ende zum Verhängnis; nachdem ihr Name bei einem anderen Hexenprozess fällt, wird sie angeklagt. Am 30. Oktober 1679 beginnt das Verfahren wegen Hexerei in der Abteistadt Echternach.

Mit ihrem Schicksal war Maria Keuffer nicht alleine – denn die Hexenverfolgung im damaligen Herzogtum Luxemburg forderte zahlreiche Opfer. In der Hauptphase, zwischen 1560 und 1683, wurden jüngsten Schätzungen zufolge in der Provinz der spanisch-habsburgischen Niederlande zwischen 2 500 und 3 000 Verfahren eingeleitet. Mindestens 2 000 dieser Prozesse endeten mit einer Hinrichtung. Meist richteten sich die Verfolgungen gegen Frauen, lediglich in etwa 30 Prozent der Fälle wurden Männer verurteilt.

Eine einfache Erklärung für das Phänomen, das europaweit etwa 60 000 Menschenleben forderte, gibt es nicht. Wirtschaftliche Depressionen, Seuchen und Kriegszüge tauchten Europa in den Jahren zwischen 1400 und 1700 in eine Zeit der tiefen Verunsicherung und machten den Alltag auch in Luxemburg zu einem täglichen Kampf ums Überleben. Aber auch das Aufkommen des Protestantismus und die dadurch entstehenden religiösen Konflikte schürten bei der Bevölkerung Ängste.

Es herrschte Endzeitstimmung. Und so verfestigte sich Anfang des 16. Jahrhunderts der Glaube an die dunkle Verschwörung einer im geheimen agierende Hexensekte, die danach trachtete, Gottes Schöpfung zu vernichten.

Die Angst greift um sich

Seinen Ursprung hatte dieses Konstrukt in der Schweiz, wo bereits im 15. Jahrhundert erste Hexereiverfahren stattfanden. Durch die Erfindung des Buchdrucks, entsprechende Veröffentlichungen sowie Predigten bahnte sich der Aberglaube langsam seinen Weg in die Köpfe aller Gesellschaftsschichten. Die Existenz der todbringenden Hexensekte galt am Ende weitgehend als erwiesen.

Jeder konnte Mitglied sein: der Ehepartner, die Kinder, die Nachbarn, sogar der Pfarrer. In diesem Klima voller Spannungen war niemand vor dem Vorwurf der Hexerei sicher. Selbst die kleinste Abweichung von der gesellschaftlichen Norm reichte als Indiz für eine Anschuldigung.

Innerhalb der Bevölkerung wuchs der Drang, gegen den verborgenen Feind vorzugehen und einen Schuldigen für das allgemeine Unglück zu finden. Gleichzeitig legitimierte die Prozesspraxis die Suche nach den Teufelsanbetern, indem sie die Ahndung von Verbrechen gegen Gottes Weltordnung befürwortete. Die meisten der Prozesse fanden aber nicht vor geistlichen Inquisitionsgerichten statt, sondern vor weltlichen Gerichten.

Die Initiative zur Einleitung von Hexenprozessen ging oft von der Bevölkerung aus. Dabei nahm das Verfolgungsdrängen unterschiedliche Ausmaße an; es reichte von der Anzeige und Denunziation von Personen durch vermeintliche Opfer über Petitionen der Gemeinden an herrschaftliche Instanzen bis hin zu Aufruhr und Lynchjustiz.

Ohne die Unterstützung der Obrigkeit und der herrschaftlichen Gerichte konnten keine Prozesse geführt werden. Theologen wie Juristen veröffentlichten Traktate, die die Verfolgung legitimierten und anheizten. Von einer Alleinschuld der Kirche oder des Staates kann aber nicht gesprochen werden.

In Luxemburg konnte eine Klage grundsätzlich von einem privaten Kläger eingereicht werden. Dieses sogenannte akkusatorische System sah vor, dass dieser auch für die Erbringung der Indizien und Zeugen zuständig war und bei Klageablehnung die Prozesskosten tragen musste. Der Kläger wurde wie der Angeklagte in Haft gebracht, bis er eine Bürgschaft und Kaution gestellt hatte. Bei solchen Klagen spielten Neid und Rachsucht immer wieder eine Rolle.

Ferner war vor allem in den französischsprachigen Teilen des Herzogtums die Offizialklage verbreitet. Sie wurde durch einen verantwortlichen Richter oder Amtsverwalter erhoben. In diesen Regionen ereigneten sich weniger Prozesse als in den deutschsprachigen Teilen Luxemburgs.

Dort überlegten die Gemeinschaften sich sogar Schlupflöcher, um das Dilemma zwischen Verfolgungsdrang und den Kosten für einen Prozess zu lösen. So erhielten die Kläger die Rückendeckung ganzer Gemeinschaften oder Gemeinden bildeten Bündnisse zum Zweck der Hexenjagd. Bei den Untertanen wurde dann eine Hexensteuer erhoben, mithilfe derer die Prozesskosten gedeckt wurden.

Für eine Verurteilung war das Geständnis des Angeklagten erforderlich. Demnach war das Verfahren auf die Erlangung eines Geständnisses ausgerichtet. Dieses gaben nur die wenigsten freiwillig ab. Vielmehr brachte die Anwendung von Folter die Geständnisse heraus. Auch wurden die Angeklagten gezwungen, vermeintliche Mitschuldige zu nennen, sodass fast jeder Prozess neue Verfahren nach sich ziehen konnte.

Der stete Tropfen

Wie hartnäckig die Gerichte dabei vorgingen, zeigt auch der Fall von Maria Keuffer. Nachdem gegen sie Anklage erhoben worden war, fand Maria sich in einem Kerker wieder und wurde gefoltert. Dem Henker gelang es aber nicht, ihr ein Geständnis abzuringen, sodass Maria einen Monat später wieder der Tortur unterzogen wurde. Auch dieses Mal blieb sie standhaft; ein Unschuldsbeweis war dies aber nicht.

Da die Angeklagte zu schwach für eine weitere Foltersitzung war, änderte das Gericht die Taktik. Maria wurde in schwere Eisenketten gelegt, erhielt fortan nur noch die halbe Essensration. Zudem sollte ein Priester sie überzeugen, dass nur ein Geständnis ihre Seele vor ewiger Verdammnis retten könnte.

Dazu kam es nicht mehr, Maria gestand noch bevor sie den Pfarrer zu Gesicht bekam. Die Umstände des Geständnisses sind nicht mehr überliefert, allerdings dürfte der psychologische Druck, dem die Gefangene ausgesetzt war, und die Sorge um das eigene Seelenheil zur Kehrtwende beigetragen haben.

Das Geständnis besiegelte Maria Keuffers Schicksal. Etwa vier Monate nach Prozessbeginn wurde sie auf den Berg Thoull außerhalb Echternachs Stadtmauern gebracht. An dem Ort, an dem sie sich auch mit anderen Hexen zum Sabbat getroffen haben sollte, endete Marias Geschichte in den Flammen einer Hinrichtungshütte – einer Art überdachtem Scheiterhaufen.

Das Feuer sollte den sündigen Körper der Hexe vernichten, während die Seele gerettet werden konnte. Verurteilte, die lange ein Geständnis herausgezögert oder widerrufen hatten oder solche, die besonders schlimme Hexereiverbrechen begangen haben sollten, wurden lebend verbrannt. Viele andere erhielten die „Gnade“, vor dem Anzünden des Feuers erdrosselt zu werden. In weniger schweren Fällen konnten vermeintliche Zauberer und Zauberinnen auch verbannt werden.

In der Regel wurde der Besitz der Verurteilten nach der Vollstreckung des Urteils versteigert und mit dem Erlös die Prozesskosten beglichen. Da die Opfer aus allen Gesellschaftsschichten stammten, kam es in manchen Fällen zu Bereicherungen.

Ein Schrecken mit Ende

Während in den kleinen Gemeinden die Prozesse vorangetrieben wurden, sah die Luxemburger Provinzialregierung die Entwicklung kritisch. Ab der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde versucht, Missbräuchen durch die Lokalgerichte Einhalt zu gebieten und die Prozesse zu vereinheitlichen. Diese wurden nämlich oft willkürlich und rein mündlich geführt. Den Obrigkeiten gelang es allerdings kaum, den Verfolgungsdrang zu bremsen, der im Laufe der Jahre immer wieder an Intensität zu- oder abnahm. Die Existenz von Hexen und Hexenmeistern wurde aber zu keinem Zeitpunkt angezweifelt.

Um 1680 entbrennt auf dem Gebiet des Herzogtums in Echternach eine letzte Hexenhysterie. Die Verfolgungswelle, der auch Maria Keuffer zum Opfer fiel, forderte noch bis 1683 ihren Tribut. Ein Ende fanden die Hexenprozesse in Luxemburg erst nach der französischen Teilbesetzung 1684. Seitdem galt eine Verordnung Ludwigs XIV., die die Zauberei nur noch in Ausnahmefällen mit dem Tode ahnden ließ. Dies läutete das endgültige Ende eines dunklen Zeitalters im Herzogtum Luxemburg ein.

“Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen” (Ex. 22, 17)
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